Förderung der Beteiligung und Teilhabe von Bürgerinnen und Bürger
Teilnahmevoraussetzungen:
Organisationen ohne Erwerbszweck aus mindestens 3 förderfähigen Ländern (Antragstellerinnen und Antragsteller sowie Partner), einschließlich zivilgesellschaftlicher Organisationen, Kultur-, Bildungs- und Forschungseinrichtungen. Partner können auch Behörden auf lokaler/regionaler Ebene sein.