Verhinderung und Kampf gegen gender-basierter Gewalt und Gewalt gegen Kinder - Vergabe von Fördermitteln an Drittorganisationen der Zivilgesellschaft (geöffnet)
Ziel dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist es, unabhängige zivilgesellschaftliche Organisationen, die auf lokaler, regionaler, nationaler und transnationaler Ebene tätig sind, bei der Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen sowie verschiedener Formen von Gewalt gegen Kinder zu unterstützen, zu stärken und ihre Kapazitäten auszubauen. Dabei soll - zum ersten Mal im Rahmen dieser Aufforderung - eine begrenzte Anzahl von transnationalen, nationalen oder regionalen Akteuren finanziert werden, welche die Kapazitäten von auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene tätigen Organisationen der Zivilgesellschaft aufbauen und die Finanzhilfe an diese weitergeben („Re-granting“-Ansatz).
Teilnahmevoraussetzungen:
Einreichendes Konsortium muss zumindest aus einem Antragsteller (Koordinator) bestehen; dieser muss eine öffentliche Stelle oder private Organisation ohne Erwerbszweck sein. Der Koordinator oder - im Falle eines Konsortiums - zumindest ein Partner muss 3 Jahre Erfahrung in der Umsetzung von Kapazitätsaufbauaktivitäten für zivilgesellschaftliche Organisationen sowie in der Vergabe und Verwaltung von Fördermitteln haben.
Finanzierungshöhe: Das beantragte EU-Fördervolumen muss mindestens € 1,5 Mio. und darf höchsten € 3 Mio. umfassen; der Anteil der EU-Kofinanzierung beträgt 90%.
Einreichfrist: 19. April 2023.
Weiterführende Informationen: