Auswahlverfahren
Alle eingereichten Projektanträge durchlaufen ein standardisiertes Auswahlverfahren über dessen Ergebnis Antragstellerinnen und Antragsteller 4 bis 6 Monate nach dem Ende der Einreichfrist schriftlich informiert werden.
Das Auswahlverfahren beinhaltet folgende Überprüfungen:
- Prüfung der Zulässigkeit: Der Antrag muss fristgerecht und vollständig, unter Verwendung des Online-Antragsformulars und des elektronischen Einreichungssystems eingereicht sein sowie lesbar, zugänglich und druckfähig.
- Prüfung der Förderfähigkeit: Diese erfolgt entlang der für den jeweiligen Aufruf präzisierten Förder-und Ausschlusskriterien. In der Regel wird in diesem Rahmen der rechtliche Status der antragstellenden Behörde/Organisation sowie des/der Partner/s überprüft (juristische oder private Person; öffentliche Stelle beziehungsweise private Organisation mit oder ohne Erwerbscharakter) oder gegebenenfalls die Zusammensetzung des Konsortiums (wie Einhaltung der Mindestanzahl an Partnern) samt geographischem Standort (Beteiligung von Teilnehmern aus EU-Mitgliedstaaten oder zulässigen Drittstaaten).
- Prüfung nach den Selektionskriterien der finanziellen und operativen Leistungsfähigkeit: Antragstellerinnen und Antragsteller müssen über stabile und ausreichende Finanzierungsquellen sowie über die erforderlichen Fachkompetenzen und beruflichen Qualifikationen verfügen. Die Übermittlung der Nachweise der finanziellen Leistungsfähigkeit samt Nachweis des rechtlichen Status erfolgt bereits im Rahmen der Registrierung im Teilnehmerregister (siehe dazu Rubrik "Antragstellung"). Bei der Registrierung erhalten Antragstellerinnen und Antragsteller dazu alle notwendigen Einzelheiten und Anweisungen. Nachweise zu den Fachkompetenzen und Qualifikationen (wie Lebenslauf und durchgeführte Projekte) sind im Rahmen der elektronischen Antragstellung zu übermitteln.
- Inhaltliche Bewertung nach Vergabekriterien durch eine Jury (Bewertungsausschuss) bestehend aus (in der Regel) unabhängigen externen Sachverständigen. Die Kriterien samt erreichbarer beziehungsweise erforderlicher Punktezahl werden für den jeweiligen Aufruf im Detail spezifiziert. Grundsätzlich werden Relevanz, Qualität der Inhalte und Wirkung als Kriterien der Vergabe herangezogen.
Die Reihung der förderfähigen Anträge erfolgt nach erreichter Punktezahl; die Auswahl der Projekte richtet sich dann nach der Platzierung und den verfügbaren Mitteln.
Über das Ergebnis des Auswahlverfahrens werden die antragstellenden Behörden/Organsisationen 4 bis 6 Monate nach dem Ende der Einreichfrist schriftlich informiert.
In einem nächsten Schritt wird Ihr Projekt zur Vorbereitung der "Finanzhilfevereinbarung"(= Fördervertrag) eingeladen. Diese Vereinbarung legt den Rahmen für Ihre Finanzhilfe und deren Bedingungen fest, insbesondere in Bezug auf Startdatum und Projektdauer, Liefergegenstände, Berichterstattung und Zahlungen. Eine kommentierte Finanzhilfevereinbarung (Musterhilfevereinbarung) findet sich im Portal Referenzdokumente.
AchtungAchtung
Die Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit gilt nur für nicht-öffentliche Einrichtungen und wenn der Zuschussantrag höher als 60.000 Euro ist.