Calls
Zugang zu Fördermittel (Zuschüssen) aus dem CERV-Programm erfolgt für interessierte Antragstellerinnen und Antragsteller ausschließlich über die Beteiligung an sogenannten Aufrufen ("Calls") zur Einreichung von Anträgen. Der Zeitpunkt und die Modalitäten für die Durchführung von "Calls" werden zunächst in den Jährlichen Arbeitsprogrammen in groben Zügen festgelegt. Ihre Veröffentlichung einschließlich aller detaillierten Informationen und Erläuterungen dazu erfolgt am sogenannten "Funding and Tender Opportunities Portal" (FTOP). Ab diesem Zeitpunkt ist es Antragstellerinnen und Antragstellern möglich ihre Projektvorschläge über das FTOP einzureichen.
AchtungAchtung
Derzeit sind folgende Calls geöffnet:
"Vorschläge für Partnerschaftsrahmenvereinbarungen mit einer Laufzeit von drei Jahren zur Unterstützung von europäischen Netzwerken, auf EU-Ebene tätigen Organisationen der Zivilgesellschaft und europäischen Think Tanks in den Bereichen der Werte der Union": Themenschwerpunkte: Stärkung der Kapazitäten von Rahmenpartnern, damit diese einen aktiven Beitrag zur Entwicklung und Umsetzung der EU-Politik in folgenden Bereichen leisten können: 1.) Förderung und Schutz der Werte der Union; 2.) Förderung der Gleichstellung, Verhinderung und Bekämpfung von Diskriminierung; 3.) Förderung der Gleichstellung der Geschlechter; 4.) Verhütung und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt; 5.) Schutz und Förderung der Rechte des Kindes; 6.) Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder; 7.) Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und allen Formen von Intoleranz; 8.) Förderung des bürgerschaftlichen Engagements; 9.) Förderung des europäischen Gedenkens. Teilnahmevoraussetzungen: Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller: -) juristische Personen (private Einrichtungen) sein; -) Organisationen ohne Erwerbszweck sein; -) ihren Sitz in einem der Mitgliedstaaten der EU haben; -) ein europäisches Netzwerk, eine auf EU-Ebene tätige zivilgesellschaftliche Organisation oder eine europäische Denkfabrik sein; -) ein einziger Antragsteller sein; bei europäischen Netzwerken: nur das Netzwerk kann einen Antrag einreichen; die Mitgliedsorganisationen sind nicht antragsberechtigt. Bei den europäischen Netzwerken muss es sich um ein etabliertes formelles Netzwerk (mit eigener Rechtspersönlichkeit) handeln, das auf europäischer Ebene organisiert ist und Mitgliedsorganisationen aus mindestens 14 EU-Mitgliedstaaten umfasst (mindestens 12 Mitgliedsorganisationen im Rahmen der Priorität „Verhütung und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt“, wenn dieses im Bereich der weiblichen Genitalverstümmelung (FGM) tätig ist). Finanzierungshöhe: Antragsteller müssen ein dreijähriges Arbeitsprogramm vorlegen, das im Jahr 2026 beginnt und die vorgeschlagenen Haupttätigkeiten sowie die voraussichtlichen Haushaltsmittel für eine der oben geannnten Themenbereiche enthält. Einreichfrist: 28. Jänner 2025. Weiterführende Informationen: Call-Info sowie Call-Document am FTOP.
"Betriebskostenzuschüsse für Rahmenpartner, die im Bereich der Werte der Union tätig sind": Voraussetzung für die Beantragung dieser Zuschüsse sind abgeschlossene Partnerschaftsrahmenvereinbarungen. Themenschwerpunkte und Teilnahmevoraussetzungen daher wie oben. Einreichfrist: 5. Feber 2025. Weiterführende Informationen: Call Info sowie Call-Document am FTOP.
"Städtenetzwerke, kommunale Netzwerke": Themenschwerpunkte: Schwerpunkt könnte auf folgende Themen gelegt werden: -) Austausch bewährter Verfahren im Bereich Engagement von Bürgerinnen und Bürger und Stärkung der aktiven Beteiligung am demokratischen Leben der Union; -) Förderung des Bewusstseins und der Kenntnis der EU-Bürgerrechte, der Freizügigkeit und der damit verbundenen gemeinsamen EU-Werte demokratischen Standards; -) Ermittlung von Möglichkeiten zur Stärkung von EU-Entscheidungsprozesses und der Förderung einer freien, offenen und gesunden demokratischen Regierungsführung; -) Förderung des Bewusstseins, des Wissens und des Austauschs bewährter Verfahren über die Vorteile von Vielfalt sowie zur Bekämpfung von Diskriminierung und Rassismus auf lokaler Ebene; -) Förderung des Bewusstseins und des Wissens über die Rolle von Minderheiten in der europäischen Gesellschaft und ihren Beitrag zur kulturellen Entwicklung Europas; -) Förderung von Präventionsmaßnahmen und Sensibilisierungsbemühungen, Austausch bewährter Praktiken zur Eindämmung von Gewalt gegen Frauen, häuslicher Gewalt und Gewalt gegen Kinder auf lokaler Ebene sowie Mobbing; -) Projekte können auch das Bewusstsein für die Bedeutung der demokratischen Teilhabe der Bürger durch kulturelle Aktivitäten fördern (zum Beispiel indem sie sich von der Initiative Neues Europäisches Bauhaus inspirieren lassen oder mit ihr in Verbindung stehen). Teilnahmevoraussetzungen: Städte/Gemeinden und/oder andere lokale Ebenen, Behörden, ihre Partnerschaftsausschüsse oder Netzwerke, Verbände/Assoziationen lokaler Behörden oder andere gemeinnützige Organisationen, die lokale Behörden vertreten; die Aktivitäten müssen in mindestens zwei verschiedenen förderfähigen Ländern stattfinden; der Antrag muss mindestens vier Antragsteller aus mindestens vier verschiedenen Ländern umfassen. Laufzeit: 17. Dezember 2024 bis 27. März 2025. Weiterführende Informationen: Call Info sowie Call-Document am FTOP.
Eine Terminübersicht zu weiteren CERV-Calls finden Sie über den unten angeführten Link.
Arbeitsprogramm 2025 und indikative Übersicht zu den geplanten CERV-Calls 2025
Tipp: Zur Integration der Geschlechterperspektive in die Projektplanung und -durchführung: "Erklärungsvideo: How to integrate a gender perspective into project design?"
Zentrale Informationsgrundlage zu den "Calls" ist das sogenannte "Aufforderungsdokument" ("Call document"). Dieses beinhaltet detaillierte Erläuterungen zu den unten genannten Punkten. Es wird empfohlen, dieses Dokument bei der Vorbereitung des Antrages sehr sorgfältig zu lesen.
- Hintergrund, Zielsetzungen, Umfang, förderfähige Aktivitäten sowie erwartete Ergebnisse des "Calls".
- Verfügbare Mittel sowie Zeitplan einschließlich Zeitpunkt (Richtwerte) der Bewertung der eingegangenen Anträge, der Mitteilung der Bewertungsergebnisse und der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarungen.
- Zulässigkeits- und Förderfähigkeitsbedingungen, Kriterien zur Beurteilung der finanziellen und operativen Leistungsfähigkeit der Antragsteller sowie Vergabekriterien zwecks inhaltlicher Bewertung der eingereichten Anträge (siehe dazu unter Rubrik "Auswahlverfahren").
- Rechtlicher und finanzieller Aufbau der Finanzhilfevereinbarung.
- Verfahren der Antragseinreichung (siehe dazu auch unter Rubrik "Antragserstellung"). Außerdem bietet dieses Video eine kurze Übersicht über den Antragsprozess in englischer Sprache.