Calls
Zugang zu Fördermittel (Zuschüssen) aus dem CERV-Programm erfolgt für interessierte Antragstellerinnen und Antragsteller ausschließlich über die Beteiligung an sogenannten Aufrufen ("Calls") zur Einreichung von Anträgen. Der Zeitpunkt und die Modalitäten für die Durchführung von "Calls" werden zunächst in den Jährlichen Arbeitsprogrammen in groben Zügen festgelegt. Ihre Veröffentlichung einschließlich aller detaillierten Informationen und Erläuterungen dazu erfolgt am sogenannten "Funding and Tender Opportunities Portal" (FTOP). Ab diesem Zeitpunkt ist es Antragstellerinnen und Antragstellern möglich ihre Projektvorschläge über das FTOP einzureichen.
AchtungAchtung
Derzeit sind folgende Calls geöffnet:
- "Städtepartnerschaften, kommunale Partnerschaften": Themenschwerpunkte: Die Projekte können sich mit den folgenden Themen befassen (keine erschöpfende Liste): -) Solidarität als gemeinsamer Wert der Zusammenhalt schafft; -) Errungenschaften der EU, Lehren aus der Geschichte, Vorschläge gegen Euroskeptizismus, Stärkung des Zugehörigkeitsgefühl zu Europa; -) Förderung einer breiten und integrativen Beteiligung an demokratischen Prozessen und Entscheidungsfindungen (auch von Kindern in Angelegenheiten die sie betreffen); -) Förderung des Bewusstseins und der Kenntnis der EU-Bürgerrechte, der Freizügigkeit und der damit verbundenen gemeinsamen EU-Werte demokratischen Standards; -) Förderung von Präventionsmaßnahmen und Sensibilisierungsbemühungen, Austausch bewährter Praktiken zur Eindämmung von Gewalt gegen Frauen, häuslicher Gewalt und Gewalt gegen Kinder auf lokaler Ebene sowie Mobbing; -) Projekte können auch das Bewusstsein für die Bedeutung der demokratischen Teilhabe der Bürger durch kulturelle Aktivitäten fördern (zum Beispiel indem sie sich von der Initiative Neues Europäisches Bauhaus inspirieren lassen oder mit ihr in Verbindung stehen). Teilnahmevoraussetzungen: Städte/Gemeinden und/oder andere lokale Ebenen, Behörden, ihre Partnerschaftsausschüsse oder Netzwerke, Verbände/Assoziationen lokaler Behörden oder andere gemeinnützige Organisationen, die lokale Behörden vertreten; der Antrag muss mindestens von zwei Kommunen/Organsiationen aus verschiedenen förderfähigen Ländern eingebracht werden, wobei zumindest ein EU-Mitgliedstaat darunter sein muss; Aktivitäten müssen in einem der Länder der Partnerschaft durchgeführt werden. Der beantragte EU-Zuschuss ist nicht höher als 50.745 EUR. Laufzeit: 9. April bis 17. September 2025. Weiterführende Informationen: Call Info sowie Call-Document in englischer Sprache am FTOP.
- "Städtenetzwerke, kommunale Netzwerke": Themenschwerpunkte: Schwerpunkt könnte auf folgende Themen gelegt werden: -) Austausch bewährter Verfahren im Bereich Engagement von Bürgerinnen und Bürgern und Stärkung der aktiven Beteiligung am demokratischen Leben der Union; -) Förderung des Bewusstseins und der Kenntnis der EU-Bürgerrechte, der Freizügigkeit und der damit verbundenen gemeinsamen EU-Werte demokratischen Standards; -) Ermittlung von Möglichkeiten zur Stärkung von EU-Entscheidungsprozesses und der Förderung einer freien, offenen und gesunden demokratischen Regierungsführung; -) Förderung des Bewusstseins, des Wissens und des Austauschs bewährter Verfahren über die Vorteile von Vielfalt sowie zur Bekämpfung von Diskriminierung und Rassismus auf lokaler Ebene; -) Förderung des Bewusstseins und des Wissens über die Rolle von Minderheiten in der europäischen Gesellschaft und ihren Beitrag zur kulturellen Entwicklung Europas; -) Förderung von Präventionsmaßnahmen und Sensibilisierungsbemühungen, Austausch bewährter Praktiken zur Eindämmung von Gewalt gegen Frauen, häuslicher Gewalt und Gewalt gegen Kinder auf lokaler Ebene sowie Mobbing; -) Projekte können auch das Bewusstsein für die Bedeutung der demokratischen Teilhabe der Bürger durch kulturelle Aktivitäten fördern (zum Beispiel indem sie sich von der Initiative Neues Europäisches Bauhaus inspirieren lassen oder mit ihr in Verbindung stehen). Teilnahmevoraussetzungen: Städte/Gemeinden und/oder andere lokale Ebenen, Behörden, ihre Partnerschaftsausschüsse oder Netzwerke, Verbände/Assoziationen lokaler Behörden oder andere gemeinnützige Organisationen, die lokale Behörden vertreten; die Aktivitäten müssen in mindestens zwei verschiedenen förderfähigen Ländern stattfinden; der Antrag muss mindestens vier Antragsteller aus mindestens vier verschiedenen Ländern umfassen. Der beantragte EU-Zuschuss darf nicht weniger als 100.000 EUR betragen. Laufzeit: 17. Dezember 2024 bis 27. März 2025. Weiterführende Informationen: Call Info sowie Call-Document in englischer Sprache am FTOP. In deutscher (und anderen) Sprache(n): Übersetzung Call-Document.
- "Engagement und Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern": Themenschwerpunkte: Ein Projektantrag muss sich auf eine der folgenden Prioritäten beziehen: 1.) Förderung des Austauschs über die künftigen politischen Prioritäten und Herausforderungen der Union; 2.) Bekämpfung von Desinformation, Informationsmanipulation und Einmischung in die demokratische Debatte; 3.) Förderung des aktiven Engagements und der demokratischen Beteiligung der Bürger. Teilnahmevoraussetzungen: Öffentliche oder private Einrichtungen, wobei der federführenden Antragsteller/Antragstellein („Koordinator“) eine private Rechtspersonen ohne Erwerbszweck oder öffentliche Universitäte sein muss. Mitantragsteller/-antragstellerin müssen juristische Personen ohne Erwerbszweck (öffentliche oder private Einrichtungen) sein oder eine internationale Organisation. Diese müssen offiziell in einem der CERV-förderfähigen Länder ansässig sein. Der Antrag muss mindestens zwei Antragsteller/-innen ("Koordinator" und Mitantragsteller/-in) aus zwei verschiedenen Ländern umfassen. Der beantragte EU-Zuschuss darf nicht weniger als 75.000 EUR betragen. Laufzeit: 15. Jänner 2025 bis 29. April 2025. Weiterführende Informationen: Call Info sowie Call-Document in englischer Sprache am FTOP. In deutscher (und anderen) Sprache(n): Übersetzung Call-Dokument.
- "Schutz und Förderung der Rechte des Kindes": Themenschwerpunkte: Ein Projektantrag muss sich auf eine der folgenden Prioritäten beziehen: 1.) Kinderrechte im digitalen Zeitalter; 2.) Engagement und Beteiligung von Kindern; 3.) Verankerung der Perspektive der Kinderrechte in Maßnahmen auf nationaler und lokaler Ebene. Teilnahmevoraussetzungen: Öffentliche oder private Einrichtungen, wobei der federführenden Antragsteller/Antragstellein („Koordinator“) eine private Rechtspersonen ohne Erwerbszweck sein muss. Grundsätzlich muss ein Antrag mindestens zwei Antragsteller/-innen ("Koordinator" und Mitantragsteller/-in) umfassen. Anträge im Rahmen der Priorität 3 haben eine öffentliche Behörde in das Konsortium einzubeziehen (entweder als "Koordinator" oder als Mitantragsteller/-in). Die Projekte können national oder transnational sein. Transnationalität wird allerdings sehr empfohlen. Der beantragte EU-Zuschuss darf nicht weniger als 200.000 EUR betragen. Laufzeit: 16. Jänner 2025 bis 29. April 2025. Weiterführende Informationen: Call Info sowie Call-Document in englischer Sprache am FTOP. In deutscher und andere(n) Srachen: Übersetzung Call-Document.
- "Verhinderung und Kampf gegen gender-basierter Gewalt und Gewalt gegen Kinder (DAPHNE)": Themenschwerpunkte: 1.) Groß angelegte und langfristige transnationale Maßnahmen einschließlich Vergabe an Dritte ("Re-granting" an zivilgesellschaftliche, non-profit Organisationen) zu folgenden Themen: Bekämpfung von häuslicher und sexueller Gewalt, von geschlechtsspezifischer Internetgewalt und von schädlichen Praktiken; gezielte Maßnahmen 2.) zum Schutz und zur Unterstützung von Opfern und Überlebenden geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt; 3.) zur Verhütung von geschlechtsspezifischer Gewalt einschließlich Internetgewalt; 4.) damit integrierte Kinderschutzsysteme in der Praxis funktionieren. Teilnahmevoraussetzungen: Einreichung durch ein Konsortium von mindestens zwei Antragstellern im Rahmen der Prioritäten 2 bis 4; Anträge im Rahmen der Priorität 1 können auch durch Einzelantragsteller eingereicht werden; grundsätzlich sind öffentliche Stellen oder private Organisation zugelassen, allerdings müssen Hauptantragssteller für alle Prioritäten Organisationen ohne Erwerbszweck sein (Organisationen mit Erwerbszweck können nur in Partnerschaft mit öffentlichen Stellen, privaten Organisationen ohne Erwerbszweck oder internationalen Organsiationen am Call teilnehmen). Transnationalität: eine Einreichung ist sowohl als nationales oder als transnationales Konsortium möglich. Finanzierungshöhe: Priorität 1: Das beantragte EU-Fördervolumen muss mindestens € 1 Mio. sowie höchsten € 3 Mio. umfassen; Priorität 2 bis 4: EU-Fördervolumen von mindestens € 100.000 €, wobei im Rahmen der Priorität 4 eine Obergrenze von höchstens € 1 Mio. zur Anwendung kommt; der Anteil der EU-Kofinanzierung beträgt für alle Prioritäten 90 %. Laufzeit: 18. Februar bis 7. Mai 2025. Weiterführende Informationen: Call Info sowie Call-Document am FTOP.
Eine Terminübersicht zu weiteren CERV-Calls finden Sie über den unten angeführten Link.
Arbeitsprogramm 2025 und indikative Übersicht zu den geplanten CERV-Calls 2025
Tipp: Zur Integration der Geschlechterperspektive in die Projektplanung und -durchführung: "Erklärungsvideo: How to integrate a gender perspective into project design?"
Zentrale Informationsgrundlage zu den "Calls" ist das sogenannte "Aufforderungsdokument" ("Call document"). Dieses beinhaltet detaillierte Erläuterungen zu den unten genannten Punkten. Es wird empfohlen, dieses Dokument bei der Vorbereitung des Antrages sehr sorgfältig zu lesen.
- Hintergrund, Zielsetzungen, Umfang, förderfähige Aktivitäten sowie erwartete Ergebnisse des "Calls".
- Verfügbare Mittel sowie Zeitplan einschließlich Zeitpunkt (Richtwerte) der Bewertung der eingegangenen Anträge, der Mitteilung der Bewertungsergebnisse und der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarungen.
- Zulässigkeits- und Förderfähigkeitsbedingungen, Kriterien zur Beurteilung der finanziellen und operativen Leistungsfähigkeit der Antragsteller sowie Vergabekriterien zwecks inhaltlicher Bewertung der eingereichten Anträge (siehe dazu unter Rubrik "Auswahlverfahren").
- Rechtlicher und finanzieller Aufbau der Finanzhilfevereinbarung.
- Verfahren der Antragseinreichung (siehe dazu auch unter Rubrik "Antragserstellung"). Außerdem bietet dieses Video eine kurze Übersicht über den Antragsprozess in englischer Sprache.