Calls
Zugang zu Fördermittel (Zuschüssen) aus dem CERV-Programm erfolgt für interessierte Antragstellerinnen und Antragsteller ausschließlich über die Beteiligung an sogenannten Aufrufen ("Calls") zur Einreichung von Anträgen. Der Zeitpunkt und die Modalitäten für die Durchführung von "Calls" werden zunächst in den Jährlichen Arbeitsprogrammen in groben Zügen festgelegt. Ihre Veröffentlichung einschließlich aller detaillierten Informationen und Erläuterungen dazu erfolgt am sogenannten "Funding and Tender Opportunities Portal" (FTOP). Ab diesem Zeitpunkt ist es Antragstellerinnen und Antragstellern möglich ihre Projektvorschläge über das FTOP einzureichen.
AchtungAchtung
Derzeit sind folgende Calls geöffnet bzw angekündigt:
- "Städtepartnerschaften, kommunale Partnerschaften": Themenschwerpunkte: Die Projekte können sich mit den folgenden Themen befassen (keine erschöpfende Liste): -) Solidarität als gemeinsamer Wert der Zusammenhalt schafft; -) Errungenschaften der EU, Lehren aus der Geschichte, Vorschläge gegen Euroskeptizismus, Stärkung des Zugehörigkeitsgefühl zu Europa; -) Förderung einer breiten und integrativen Beteiligung an demokratischen Prozessen und Entscheidungsfindungen (auch von Kindern in Angelegenheiten die sie betreffen); -) Förderung des Bewusstseins und der Kenntnis der EU-Bürgerrechte, der Freizügigkeit und der damit verbundenen gemeinsamen EU-Werte; -) Förderung von Präventionsmaßnahmen und Sensibilisierungsbemühungen, Austausch bewährter Praktiken zur Eindämmung von Gewalt gegen Frauen, häuslicher Gewalt und Gewalt gegen Kinder auf lokaler Ebene sowie Mobbing; -) Projekte können auch das Bewusstsein für die Bedeutung der demokratischen Teilhabe der Bürger durch kulturelle Aktivitäten fördern (zum Beispiel indem sie sich von der Initiative Neues Europäisches Bauhaus inspirieren lassen oder mit ihr in Verbindung stehen). Teilnahmevoraussetzungen: Städte/Gemeinden und/oder andere lokale Ebenen, Behörden, ihre Partnerschaftsausschüsse oder Netzwerke, Verbände/Assoziationen lokaler Behörden oder andere gemeinnützige Organisationen, die lokale Behörden vertreten; der Antrag muss mindestens von zwei Kommunen/Organsiationen aus verschiedenen förderfähigen Ländern eingebracht werden, wobei zumindest ein EU-Mitgliedstaat darunter sein muss; Aktivitäten müssen in einem der Länder der Partnerschaft durchgeführt werden. Der beantragte EU-Zuschuss ist nicht höher als 50.745 EUR. Einreichfrsit: 17. September 2025. Weiterführende Informationen: Call Info sowie Call-Document in englischer Sprache am FTOP. In deutscher und anderen Sprachen: Übersetzung Call-Document.
- "Förderung von Organisationen der Zivilgesellschaft im Hinblick auf den Aufbau von Kapazitäten und die Umsetzung der EU-Grundrechtecharta"; Themenschwerpunkte: Die Projektanträge sollen auf eine der folgenden Prioritäten fokussieren: 1.) Kapazitätsaufbau/Sensibilisierung für die Charta der Grundrechte; 2.) Förderung von Rechten und Werten durch Stärkung des zivilgesellschaftlichen Raums; 3.) Strategische Klagen; 4.) Schutz von EU-Werten durch Bekämpfung von Hassreden und -kriminalität; 5.) Schaffung eines günstigen Umfelds für den Schutz von Hinweisgebern. Teilnahmevoraussetzungen: Der federführende Antragsteller/Antragstellerin („Koordinator“) muss eine private Rechtspersonen ohne Erwerbszweck sein. Der Mitantragsteller/-in) kann eine öffentliche oder private Stelle mit oder ohne Erwerbszweck sein. Organisationen mit Erwerbszweck können nur in Partnerschaft mit privaten Organisationen ohne Erwerbszweck teilnehmen. Das einreichende Konsortium muss zumindest aus einem Antragsteller/Antragstellerin ("Koordinator") bestehen und kann transnational oder national sein. Finanzierungshöhe: Das beantragte EU-Fördervolumen muss mindestens € 75.000 betragen; der Anteil der EU-Kofinanzierung liegt bei 90 %. Einreichfrist: 18. September 2025. Weiterführende Informationen: Call Info sowie Call-Document in englischer Sprache am FTOP.
- "Europäisches Geschichtsbewusstsein": Themenschwerpunkte: 1.) Demokratischer Übergang, (Wieder-)Aufbau und Stärkung der Gesellschaft auf der Grundlage von Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Grundrechten; 2.) Stärkung des Gedenkens an den Holocaust am jüdischen Volk; 3.) Stärkung des Gedenkens an den Holocaust, Völkermorde, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zur Stärkung der Demokratie in der EU; 4.) Migration, Entkolonialisierung, Sklaverei und multikulturelle europäische Gesellschaften. Teilnahmevoraussetzungen: Der federführende Antragsteller/Antragstellerin („Koordinator“) muss eine Rechtsperson ohne Erwerbszweck (öffentlich oder privat) oder eine internationale Organisation sein. Der Mitantragsteller/-in kann eine öffentlich oder private Stelle mit oder ohne Erwerbszweck sein. Organisationen mit Erwerbszweck können nur in Partnerschaft mit privaten Organisationen ohne Erwerbszweck, einer öffentlichen Stelle oder einer internationalen Organisation teilnehmen. Das einreichende Konsortium muss zumindest aus zwei Antragstellern ("Koordinator" und Mitantragsteller/-in bestehen und kann transnational oder national sein. Finanzierungshöhe: Das beantragte EU-Fördervolumen muss mindestens € 50.000 betragen; der Anteil der EU-Kofinanzierung liegt bei 90 %. Einreichfrist: 1. Oktober 2025. Weiterführende Informationen: Call Info (Demokratischer Übergang; Holocaust am jüdischen Volk; Holocaust, Völkermorde, Kriegsverbrechen; Migration, Entkolonialisierung, Sklaverei etc) sowie Call-Document in englischer Sprache am FTOP.
- "Bekämpfung von Diskriminierung, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz": Themenschwerpunkte: 1.) Bekämpfung von Diskriminierung und Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und anderen Formen von Intoleranz, einschließlich Antiziganismus, Rassismus gegen Schwarze und Asiaten; 2.) Bekämpfung von Antisemitismus (mit offenem Call und auf Behörden eingeschränkten Call); 3.) Bekämpfung von antimuslimischem Hass (mit offenem und auf Behörden eingeschränkten Call); 4.) Förderung von Diversity Management und Integration am Arbeitsplatz, sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor; 5.) Bekämpfung der Diskriminierung von LGBTIQ-Personen und Förderung der Gleichstellung von LGBTIQ; 6.) Unterstützung der Behörden bei der Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit,
LGBTIQ-Phobie und allen anderen Formen von Intoleranz, einschließlich intersektioneller
Diskriminierung. Teilnahmevoraussetzungen: Für alle Prioritäten müssen Vorschläge von einem Konsortium aus mindestens zwei Antragstellern eingereicht werden (einem Koordinator und mindestens einem Partner). Diese können entweder in demselben förderfähigen Land ansässig sein (nationales Projekt) oder aus verschiedenen förderfähigen Ländern stammen (transnationales Projekt). Zusätzliche gibt es spezifische Kriterien im Zusammenhang mit den Prioritäten, die dem Call-Dokument zu etnehmen sind (Seite 21). Finanzierungshöhe: Die Projektbudgets sollten im Rahmen der Priorität 1 zwischen 150 000 und 750 000 EUR liegen, im Rahmen der Priorität 2 und 3 zwischen 100 000 und 500 000 EUR und im rahmen der Priorität 5 zwischen 150 000 und 500 000 EUR. Bei Priorität 6 dürfen die Projektbudgets nicht unter 100 000 EUR liegen. Eine Obergrenze gibt es nicht. Laufzeit: 15. Juli bis 23. Oktober 2025. Weiterführende Information: Call-Info (Bekämpfung von Diskriminierung und Rassismus, Fremdenfeindlichkeit et al; Bekämpfung von Antisemitismus; Bekämpfung von antimuslimischem Hass; Förderung von Diversity Management; Bekämpfung der Diskriminierung von LGBTIQ-Personen; Unterstützung der Behörden bei der Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit et al.) sowie Call-Document in englischer Sprache.
Auch werden verscheidene Informationsveranstaltungen dazu angeboten: Aktuelle Termine
Tipp: Zur Integration der Geschlechterperspektive in die Projektplanung und -durchführung: "Erklärungsvideo: How to integrate a gender perspective into project design?"
Zentrale Informationsgrundlage zu den "Calls" ist das sogenannte "Aufforderungsdokument" ("Call document"). Dieses beinhaltet detaillierte Erläuterungen zu den unten genannten Punkten. Es wird empfohlen, dieses Dokument bei der Vorbereitung des Antrages sehr sorgfältig zu lesen.
- Hintergrund, Zielsetzungen, Umfang, förderfähige Aktivitäten sowie erwartete Ergebnisse des "Calls".
- Verfügbare Mittel sowie Zeitplan einschließlich Zeitpunkt (Richtwerte) der Bewertung der eingegangenen Anträge, der Mitteilung der Bewertungsergebnisse und der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarungen.
- Zulässigkeits- und Förderfähigkeitsbedingungen, Kriterien zur Beurteilung der finanziellen und operativen Leistungsfähigkeit der Antragsteller sowie Vergabekriterien zwecks inhaltlicher Bewertung der eingereichten Anträge (siehe dazu unter Rubrik "Auswahlverfahren").
- Rechtlicher und finanzieller Aufbau der Finanzhilfevereinbarung.
- Verfahren der Antragseinreichung (siehe dazu auch unter Rubrik "Antragserstellung"). Außerdem bietet dieses Video eine kurze Übersicht über den Antragsprozess in englischer Sprache.